Sicherheitstechnische Betreuung von:
- Abbruch und Teilabbruch von Gebäuden,
einschl Beratung beim Rückbau von Schad- und Gefahrstoffen
- Neubau von Gebäuden aller Art
- Kernsanierung von Bestandsgebäuden
- Einbau von Produktionsanlagen und Gebäudetechnik
- Erschließungsmaßnahmen kommunaler Bauherren
- Anlagen der Wasser- und Abwasserversorgung
- Brückenbau, Strassen und Verkehrswege
Leistungen gem. Baustellenverordnung in der Planungsphase
Ziel der Baustellenverordnung ist es:
- Gefahren für Leben und Gesundheit zu vermeiden
- Gefahren an der Quelle zu bekämpfen
- Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene berücksichtigen
- Sachgerechte Verknüpfung von Technik und Arbeitsorganisation
- Kollektive Schutzmaßnahmen vorrangig vor individueller Sicherung einsetzen
- Geeignete Anweisungen an Beschäftigte erteilen
- Beurteilung und Bewertung von Einflüßen aus dem Baufeld, der Nachbarschaft und Beachtung der Wechselwirkung bei der Baumaßnahme
- Überprüfen der Baumaßnahme auf besonders gefährliche Arbeiten nach Anhang II der Baustellenverordnung
- Planung der erforderlichen Schutzmassnahmen
Leistungen gem. Baustellenverordnung in der Ausführungphase
Ziel der Baustellenverordnung ist es:
- Erstellen einer Vorankündigung an das zuständige Gewerbeaufsichtsamt
- Erstellen von SiGe-Plänen auf der Basis der Gefährdungsbeurteilung der beauftragten Firmen Einweisung der Mitarbeiter
- Regelmäßige sicherheitstechnische Baustellenbegehungen zur Kontrolle der Einhaltung von Sicherheits- und Gesundheitsschutzmaßnahmen incl. Dokumentation
- Erstellen einer Baustellenordnung - bei Bedarf
- Begleitung von sicherheitstechnischen Baustellenkontrollen durch die zuständigen Behörden (Gewerbeaufsicht oder Berufsgenossenschaften)
- Mitwirkung bei der Unterlage für spätere Arbeiten am Gebäude nach DIN 4426
- Bedarfsorientierte Teilnahme an Baustellenbesprechungen (Jour Fix) zu sicherheitsrelevanten Themen